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Auf einen Blick
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Partiarische Nachrangdarlehen
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Rechtliche Vorgaben
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Häufig verwendete Konditionen
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| Rechtsstellung des Anlegers |
(schuldrechtlicher) Gläubiger
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| Rechtsform des Unternehmens |
Grds. keine bestimmte Rechtsform erforderlich |
GmbH oder UG |
| Maßgebliche Regelungen |
§§ 488 ff. BGB; weitestgehend Vertragsfreiheit – flexible vertragliche Ausgestaltung möglich |
I.d.R. weitestgehend vom Gesetz abweichende Regelungen |
| Pooling |
/
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Z.T. Pooling-Vereinbarung mit Beteiligungsgesellschaft: Online- Abstimmungsverfahren bei Angeboten auf Ablösung bzw. Erwerb sämtlicher partiarischer Nachrangdarlehen;
Vertragsänderungen (z.B. bei Folgefinanzierungen, Exit)=> Beschluss bedarf 3/4 Mehrheit und ist für alle Darlehensgeber verbindlich, Wertschwellen als Missbrauchsschutz |
| Zinsen / Erlöspartizipation |
Zinsanspruch, i.d.R. gewinnabhängig und/oder gewinnorientiert; z.T. niedrige Grundverzinsung |
Ertragsunabhängige feste Verzinsung i. H. v. 1% p.a. |
| Gewinnabhängiger jährlicher Bonuszins: Partizipation entsprechend der Beteiligungsquote am Jahresüberschuss (i.d.R. korrigiert um bestimmte Positionen); entfällt bei Jahresfehlbetrag |
| Einmaliger Bonuszins nach wirksamer Kündigung: Partizipation entsprechend der Beteiligungsquote am Unternehmenswert (i.d.R. IDW S1, EBIT- oder Umsatzmultiple); i.d.R. kein Bonuszins soweit Anleger außerordentliche Kündigung schuldhaft verursacht hat |
| Partizipation am Exit-Erlös entsprechend der Beteiligungsquote; i.d.R. auch in voller Höhe bei missbräuchlicher Verhinderung eines Exitfalles bzw. Schmälerung des Exit-Erlöses |
| Verlustteilnahme |
Per se ausgeschlossen |
Keine Verlustteilnahme |
| Nachschusspflicht / Haftung der Anleger |
Keine Nachschusspflicht |
Keine Nachschusspflicht |
| Fremd- oder Eigenkapital |
Fremdkapital
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| Bilanzierung |
Fremdkapital
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| Dauer; (Mindestvertrags-) Laufzeit; Kündigung |
I.d.R. 3-8 Jahre (typ.: 5 Jahre) |
Unbefristete Laufzeit, aber frühestens nach Ablauf von 5-8 Jahren kündbar; Katalog wichtiger, eine außerordentliche Kündigung rechtfertigender Gründe (z.B. bei Wettbewerbsverhältnis) |
| Mitwirkungs-, Weisungs- oder Stimmrechte |
Keine Mitwirkungs-, Weisungs- oder Stimmrechte
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| Informations- und Kontrollrechte |
Keine bzw. kaum Informations-/ Kontrollrechte; i.d.R. jedoch weitergehende Informations-/ Kontrollrechte vertraglich vereinbart |
Übermittlung des steuerrechtlichen Jahresabschlusses (z.T. nur auf Anfrage); Einsichts-/Prüfungsrecht bzgl. Unterlagen und Bücher; quartalsweises Reporting (Cash-Flow, wesentliche Informationen und Geschäftsentwicklung sowie Finanzprognosen) |
| Bezugsrecht bei Kapitalerhöhungen |
Kein Bezugsrecht
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| Verwässerung |
Keine Verwässerung |
Grds. Verwässerung durch (effektive) Kapitalerhöhungen und neue Crowdinvesting-Runden; keine Verwässerung bei missbräuchlichen Kapitalerhöhungen; z.T. Verwässerungsschutz bei Down-Rounds |
| Nachrang |
(Qualifizierter) Rangrücktritt |
(Qualifizierter) Rangrücktritt |
| Übertragbarkeit |
Vertragliche Regelung maßgeblich |
Abtretung im Ganzen i.d.R. möglich (z.T. erst nach Haltefrist); aber: keine Abtretung an Wettbewerber |
| Folgen der Vertragsbeendigung |
Vertragliche Regelung maßgeblich; bei endfälligen Darlehen: Rückzahlung der Darlehensvaluta und ggfs. Zinsen |
Rückzahlung des Darlehensbetrages (z.T. in Raten); ggfs. Stundung, soweit Auszahlung zur (drohenden) Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung führt (i.d.R. begrenzt auf max. 1-2 Jahre und verzinst) |
| Auszahlung ausstehender (Bonus-) Zinsen |
| Prospektpflicht |
Bei öffentlichen Angeboten: Ja (§ 6 VermAnlG);
Aber: Ausnahmen (z.B. Befreiungen für Schwarmfinanzierungen)
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Inanspruchnahme der Befreiungen für Schwarmfinanzierungen
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