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Unternehmensorgane wie Geschäftsführer, Vorstände oder Aufsichtsräte stehen nicht nur unter ständiger Beobachtung der Gesellschafter, sondern unterliegen auch strikten Vorgaben des Gesetzgebers und der Gerichte. Die Kenntnis der Pflichten eines Unternehmensorgans ist die Voraussetzung für die Vermeidung von Haftungsfolgen. Besonders in Krisenzeiten sind Unternehmensorgane auf umfassende und verlässliche Beratung angewiesen. Wir beraten Unternehmensorgane bei der Übernahme der Organstellung, der laufenden Aufgabenerfüllung (insb. in Krisenzeiten) bis hin zur Beendigung der Organstellung. Darüber hinaus stehen wir unseren Mandanten auch nach Beendigung der Organstellung bei der Geltendmachung von oder der Verteidigung gegen Ansprüche zur Seite.